Krankenversicherung für Berufseinsteiger

Als Berufseinsteiger sind Sie im Angestelltenverhältnis zunächst automatisch pflichtversichert bei einer Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) Ihrer Wahl. Wenn in drei aufeinanderfolgenden Jahren über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (aktuell 49.950,- Euro Bruttojahresgehalt) liegen, haben Sie die Möglichkeit in die Private Krankenversicherung zu wechseln.

Hierzu finden Sie umfassende Informationen auf unserem Vergleichsportal zur Privaten Krankenversicherung.

Der Monatsbeitrag in der GKV wird nach dem Umlageverfahren (Solidaritätsprinzip) errechnet. Als Berechnungsgrundlage dienen das Bruttoeinkommen und der Beitragssatz der Krankenkasse. Aktuell liegt der Beitragssatz bei 15,5 %. Der Leistungskatalog in der GKV ist vom Gesetzgeber fix vorgegeben und festgelegt. Er ist somit für alle Krankenkassen verbindlich und einheitlich. Dennoch gibt es gewisse Zusatzleistungen, Servicedienste und Beitragsrückerstattungen, in dem sich Krankenkassen unterscheiden.

campuspool bietet Ihnen gemeinsam mit unserem Kooperationspartner umfassende Informationen zu marktführenden Gesetzlichen Krankenkassen.

Vergleich der gesetzlichen Krankenkassen