Krankenversicherung für Existenzgründer

Als Existenzgründer können Sie frei entscheiden, ob Sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern möchten. Der Gesetzgeber macht hier - anders als im Angestelltenverhältnis - keine Vorgaben bzgl. der Jahresarbeitsentgeltgrenze.

Die Hauptunterschiede zwischen der Privaten Krankenversicherung (PKV) und der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegen in der Höhe des monatlichen Beitrages und den möglichen Leistungen / Behandlungsmethoden. Durch Finanzierungsprobleme in der GKV sowie die aktuell diskutierten Reformmodelle ist das Vertrauen der Bürger in das Gesundheitssystem spürbar gesunken. Die PKV gewährleistet die Generationengerechtigkeit und Zukunftssicherung.

Der Monatsbeitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird nach dem Umlageverfahren (Solidaritätsprinzip) errechnet. Als Berechnungsgrundlage dienen das Bruttoeinkommen und der Beitragssatz der Krankenkasse. Aktuell liegt der Beitragssatz bei 15,5 %. Die Kalkulation des Beitrages in der Privaten Krankenversicherung (PKV) erfolgt hingegen nach dem Anwartschaftsdeckungsverfahren. Als Basis ist der gewählte Versicherungsschutz, das Eintrittsalter, das Geschlecht und der Gesundheitszustand. Dadurch profitieren Sie in der PKV als junger Mensch möglicherweise von niedrigeren Monatsbeiträgen.

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